Notwendiger Fluglärm:
Ein Rettungshubschrauber, der nachts um 2 Uhr landet, um ein Leben zu retten. Das akzeptiert jeder, auch wenn es uns weckt.
Vermeidbarer Fluglärm:
Ein Urlaubsflieger um 23:30 Uhr, der über Wohngebiete startet – nicht aus Notwendigkeit, sondern aus Rücksichtslosigkeit.
Gesundheitliche Auswirkungen:
Schlafstörungen und chronischer Stress
Herz-Kreislauf-Probleme
Beeinträchtigung der Konzentration
Störung wichtiger Tiefschlafphasen
Am EuroAirport Basel-Mulhouse verstärkt sich die Problematik durch die besondere Struktur: Es handelt sich um einen binationalen Flughafen unter französischem Recht, wobei 80% aller Flüge Schweizer Kennungen tragen. Die Hauptaktivität besteht aus Billigfluglinien mit Hauptdestination Pristina, und viele Flüge nehmen unnötige Umwege über deutsches Gebiet.
Weitere Schadstoffe durch Flugverkehr:
- CO₂-Emissionen: Erheblicher Beitrag zum Klimawandel
- Kondensstreifen: Verstärken den Treibhauseffekt zusätzlich
- PFAS: Langlebige Chemikalien aus Löschschäumen
- Stickoxide: Verursachen Luftverschmutzung und Smogbildung
Feinstaub und weitere Belastungen
Flugzeuge stoßen besonders gefährliche ultrafeine Partikel aus, die sich großflächig verteilen. Diese Partikel sind 100-mal kleiner als normale Feinstaubpartikel und durchdringen die Lungenbläschen, gelangen in den Blutkreislauf und können Entzündungen sowie Herz-Kreislauf-Probleme verursachen.
Die komplizierte Situation am EuroAirport
Deutschland trägt 50% der Lärmbelastung, obwohl es nicht am Flughafen beteiligt ist. Diese paradoxe Situation entstand 1999, als die Deutsche Flugsicherung den Luftraum über dem Markgräflerland für zivile Nutzung freigab – ohne die betroffenen Gemeinden einzubeziehen.
1. Fehlende Nachtruhe
Flüge von 22:00 bis 6:00 Uhr stören die von der WHO empfohlenen Erholungsphasen. Während andere Verkehrsträger Nachtruhe respektieren, fliegen hier weiterhin Urlaubsmaschinen mitten in der Nacht.
2. Das ELBEG-Verfahren
90% aller Destinationen liegen südlich des Flughafens, trotzdem fliegen viele Maschinen über eine 270°-Kurve durch Deutschland, statt direkt nach Süden zu starten. Diese Umwege dienen hauptsächlich der Entlastung des Schweizer Luftraums – zu Lasten der deutschen Anwohner.
3. Rechtliche Situation
Alle Startverfahren über deutschem Gebiet sind bis heute nicht ordnungsgemäß genehmigt. Der geplante Staatsvertrag zwischen Deutschland, Frankreich und der Schweiz wurde nie umgesetzt.
Was ist das ELBEG-Verfahren?
Starts vom Flughafen Basel-Mulhouse werden in der überwiegenden Mehrzahl nach bestimmten radargeführten Startverfahren durchgeführt. Die Bezeichnung dieser Verfahren erfolgt nach sogenannten virtuellen Navigationspunkten, die dabei angeflogen werden müssen. Diese Punkte tragen Namen wie ELBEG, MOROK, OLBEN und TOPRA.
Der Navigationspunkt ELBEG liegt in der Nähe von Malsburg-Marzell. Je nach Startrichtung ergeben sich verschiedene Verfahren:
- ELBEG7N: Start nach Norden, direkter Anflug auf ELBEG
- ELBEG7S: Start nach Süden, dann eine 270°-Kurve über Baselland, Frankreich und Deutschland zurück zu ELBEG
- OLBEN7N: Start nach Norden, dann Rechtskurve nach Osten über deutsches Gebiet in Richtung OLBEN (liegt im Schweizer Jura südlich des Flughafens)
Das Problem mit ELBEG7S
Diese Verfahren geben feste Routen vor, denen die Flugzeuge folgen müssen. Beim ELBEG7S-Verfahren sind Flugzeuge gezwungen, eine weite Kurve über Deutschland und Frankreich zu fliegen – auch wenn ihre Ziele direkt südlich des Flughafens liegen (z.B. Italien, Spanien, Nordafrika, Balkan).
Die Flugpläne und damit auch die Abflugrouten werden von den Fluggesellschaften selbst festgelegt. Aus Gründen, die in ihrer eigenen Verantwortung liegen, können sie sich daher dafür entscheiden, deutsches Gebiet zu überfliegen, selbst wenn die Destination südlich oder westlich des Flughafens liegt.
Ab einer Höhe von 7.000 oder 9.000 Fuß kann der Pilot nach Rücksprache mit der französischen Flugsicherung (DGAC) eine Routenänderung anfordern – aber bis dahin sind die lärmintensivsten Phasen bereits über bewohntem Gebiet erfolgt.
Landungen
Für Landungen gibt es keine fest vorgeschriebenen Standardverfahren wie bei Starts. Landungen erfolgen aber häufig in den Bereichen der Startverfahren ELBEG7S, ELBEG7N und OLBEN7N. Der Pilot kann bei guter Sicht eine Sichtlandung anfordern, oder die Route wurde bereits im Flugplan festgelegt. Dies führt zu einer Doppelbelastung in denselben Gebieten, die bereits von Starts betroffen sind.
Welche Bereiche sind in Deutschland vom Fluglärm betroffen?
- Westlicher Landkreis Lörrach zwischen Efringen-Kirchen und Bad Bellingen/Schliengen
- Östlich angrenzende Höhenorte wie Marzell bis hin nach Gresgen
- Bereich bis nördlich Freiburg
- Südlich angrenzende Orte wie Lörrach und Rheinfelden
Unsere Forderungen
Sofortmaßnahmen:
Nachtflugverbot von 22:00 bis 6:00 Uhr
zum Schutz der von der WHO empfohlenen Erholungsphasen
Direkte Flugverfahren
keine unnötigen Umwege über bewohnte Gebiete
Trennung der Flugkorridore
Start- und Landerouten sollen getrennt werden, um die Lärmbelastung zu verteilen
Diese Forderungen sind nicht nur berechtigt, sondern auch praktisch umsetzbar. Andere Flughäfen zeigen, dass Nachtruhe und effiziente Flugverfahren vereinbar sind. Es geht nicht darum, den Flughafen zu bekämpfen, sondern um einen fairen Interessenausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen und dem Schutz der Anwohner. Natürlich nutzen auch deutsche Anrainer den Flughafen. Diese machen aber nur einen Anteil von ca. 20% der Passagiere aus.
Langfristige Ziele:
- Begrenzung auf maximal 100.000 Flugbewegungen pro Jahr über deutschem Gebiet
- Rechtliche Regelung durch den nie geschlossenen Staatsvertrag
- Wochenend- und Feiertagsregelung mit Flugverbot von 20:00-9:00 Uhr
- Demokratische Beteiligung der betroffenen deutschen Gemeinden