2001: Gründung der Trinationalen Umweltkommission
Ein bedeutender institutioneller Meilenstein war 2001 die Etablierung der Trinationalen Umweltkommission als offizielles Gremium zwischen Deutschland, Frankreich und der Schweiz. Dieses Gremium besteht aus 15 Mitgliedern – je fünf aus jedem Anrainerstaat – und ermöglicht einen regelmäßigen Austausch zwischen den Behörden aller drei Länder.
Zusammensetzung
- Frankreich: vertreten durch den Präfekten des Départements Haut-Rhin
- Schweiz: Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft
- Deutschland: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg
Die BISF ist seit Bestehen offizielles Mitglied der deutschen Delegation und bringt die Perspektive der betroffenen Bevölkerung systematisch in die Gespräche ein.
Die Charta von 2006: Ein historischer Durchbruch
Im Jahr 2006 gelang ein bedeutender Schritt in der trinationalen Kooperation: Erstmals einigten sich Bürgerinitiativen aus allen drei Ländern auf eine gemeinsame Trinationale Charta gegen die schädlichen Auswirkungen des Flugverkehrs. Diese Charta formulierte klare, gemeinsame Forderungen, die bis heute Gültigkeit haben:
BISF
Bürgerinitiative Südbadischer Flughafenanrainer, Deutschland
Zentrale Forderungen:
- Einführung eines strikten Nachtflugverbots von 22:00 bis 7:00 Uhr, entsprechend den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
- Begrenzung der Flugbewegungen am EuroAirport auf maximal 100.000 pro Jahr
- Abschaffung der 270°-Kurven bei Südstarts (ELBEG) und Landungen von Norden – zugunsten direkter und emissionsärmerer Flugverfahren
Erneuerung der Charta 2018: Verstärkung der Allianz
Zehn Jahre später, im Jahr 2016, wurde die Charta in aktualisierter Form erneuert. Die Zahl der beteiligten Organisationen wuchs und die Zusammenarbeit wurde institutionell gestärkt – ein Zeichen dafür, dass die gemeinsamen Anliegen nichts an Dringlichkeit verloren hatten.
Diese erweiterte Charta ist bis heute ein wichtiges Dokument des gemeinsamen Willens, die Gesundheit und Lebensqualität der betroffenen Bevölkerung in allen drei Ländern zu schützen.
Unterzeichner der Charta 2018
- ADRA (Frankreich)
- BISF (Deutschland)
- FORUM (Schweiz)
- Gemeindeverbund Flugverkehr GVF (Schweiz)
- Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Basel-Mülhausen SV (Schweiz)
2024: Verbesserung beim Nachtstartverbot
Ein wichtiger Teilerfolg der BISF und aller trinational aktiven Anrainerorganisationen: Der Flughafen erklärte sich bereit, 23:00 Uhr als späteste Startzeit für Flugzeuge anzustreben. Im französischen Recht gilt als Startzeit das Ablegen vom Flugsteig. Bis der tatsächliche und lärmende Start stattfindet, kann es sehr lange dauern. Der Flughafen ist bemüht daran zu arbeiten, dass kein Flugzeug mehr nach 23 Uhr vom Flughafen startet. Zwar starten noch etwa 30 Flüge pro Monat nach 23:00 Uhr – meist wegen Verspätungen oder betrieblichen Verzögerungen – aber die Situation hat sich gegenüber früher deutlich verbessert. Dies zeigt: Beharrlicher Druck der Bürgerinitiativen führt zu konkreten Verbesserungen, auch wenn das eigentliche Ziel eines Nachtflugverbots ab 22:00 Uhr noch nicht erreicht ist.
Praktische Erfolge in der Fluglärmreduktion
Verbesserung bei Nordlandungen: Trotz vieler Widerstände konnten in unserer aktiven Zeit konkrete Verbesserungen erreicht werden, die zeigen: Beharrlichkeit und sachliche Argumentation führen zu Ergebnissen. Diese Verbesserungen sind leider nicht umfassender Natur. Sie entlasten Anwohner in den Gemeinden Efringen-Kirchen und südlich davon, belasten aber die nördlichen Gemeinden im Rebland und Kandern. Ursache war die 2019/19 beschlossene Nordverlagerung des Startverfahrens „ELBEG 7S“ (Südstart mit 270 bis 360 Grad Linkskurve über uns.)
Allerdings brachte dies auch neue Herausforderungen: Die offizielle Lärmmeßstation in Efringen-Kirchen wurde nicht mehr überflogen, aber zunächst nicht durch eine neue Station ersetzt. Erst nach nachhaltigem Druck der BISF – unterstützt durch das Regierungspräsidium Freiburg, das Landratsamt Lörrach wurde die Station abgebaut. Es war viel Druck nötig bis endlich 2024 für drei Monate eine mobile Lärmmessstation in Huttingen eingerichtet wurde. 2025 wurde diese Station in Kandern aufgestellt. Für beide Stationen gibt es keine Daten. Ob und wann diese verfügbar sind, wissen wir nicht.
Medienarbeit:
- Regelmäßige Berichterstattung in lokalen, regionalen und überregionalen Medien
- Aufklärung über gesundheitliche Folgen von Fluglärm
- Sensibilisierung für Umweltauswirkungen des Luftverkehrs
Politische Wahrnehmung:
- Das Thema Fluglärmbelastung durch den EuroAirport ist heute auf allen politischen Ebenen präsent
- Regelmäßiger Dialog mit Bundes- und Landesbehörden
- Zwei Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (2020 und 2025) bestätigen die rechtlichen Defizite
2021: Erfolg vor der UNECE in Genf
Die BISF unterstützte die Initiative der Bürgerinitiative „Flugverkehrsbelastung e.V.“, die sich um die Belastung am Hochrhein durch den Betrieb des Flughafens Zürich kümmert, bei der UNECE in Genf. Das Ergebnis: Deutschland wurde aufgefordert, eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsstudie (gUVP) für die Nutzung deutschen Luftraums durchzuführen. Auch wenn Deutschland „großzügig“ auf die Durchführung verzichtete, war dies ein wichtiger Präzedenzfall.
Netzwerk und Partnerschaften
Die BISF ist heute Teil eines starken, wachsenden Netzwerks von Organisationen, die sich für Lärmschutz, Gesundheit und Klimaschutz einsetzen.
Nationale und internationale Vernetzung:
- Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) – Dachverband deutscher Bürgerinitiativen
- Stay Grounded – internationales Netzwerk für klima- und umweltverträgliche Mobilität
- Netzwerk Ultrafeinstaub (Deutschland, Frankreich, Niederlande)
- Aktionsgemeinschaft Natur- und Umweltschutz Oberbaden (ANUO) – seit 2023 vertritt die BISF die ANUO im Klimabeirat Lörrach
Wissenschaftliche Arbeit:
2023 beteiligte sich die BISF an einer wissenschaftlichen Publikation zu Ultrafeinstaub: „Covid-19 restrictions expose air traffic at the Munich Airport as hotspot of ultrafine particle pollution – implications for regional air quality“ (GEFAHRSTOFFE 83, 2023).
Institutionelle Kontakte und Dialog
Die BISF hat über die Jahre ein dichtes Netz an Kontakten aufgebaut, das die Grundlage für konstruktive Gespräche und Veränderungen bildet.
Regelmäßiger Dialog mit:
- Flughafenleitung Basel-Mulhouse (seit 2015)
- Verwaltungsrat des Flughafens (seit 2019)
- Regierungspräsidium Freiburg (seit 2005)
- Deutsche Flugsicherung (DFS)
- Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF)
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
- Französische Flugsicherung (DGAC, DSAC)
- Kommunalverwaltungen in der Region
Dialog auf allen Ebenen
Die BISF pflegt einen kontinuierlichen Dialog mit allen relevanten Akteuren rund um den EuroAirport. Dazu gehören regelmäßige Gespräche mit der Flughafenleitung, der Umweltstelle und dem Verwaltungsrat des Flughafens Basel-Mulhouse. Auf behördlicher Ebene stehen wir in Kontakt mit der französischen und deutschen Flugsicherung, dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF), dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie regional mit dem Regierungspräsidium Freiburg und dem Landratsamt Lörrach. Besonders wichtig ist uns die enge Zusammenarbeit mit den Schweizer und französischen Anrainerorganisationen sowie die Vernetzung mit dem deutschen Netzwerk der Bürgerinitiativen gegen Fluglärm.
Das komplexe Geflecht der Akteure
Die Herausforderung am EuroAirport liegt in der Vielzahl der beteiligten Akteure mit unterschiedlichen Interessen: Der Flughafen selbst definiert das Geschäftsmodell, während Schweizer und französische Behörden in enger Abstimmung agieren – schließlich unterliegt der Flughafen französischem Recht, dient aber primär als Schweizer Landesflughafen. Basel-Mulhouse firmiert als „3. Landesflughafen der Schweiz“. Deutschland, obwohl massiv von Fluglärm betroffen, ist nicht am Flughafen beteiligt, und Flugverkehr ist Bundesangelegenheit – bisher agiert man hier eher durch Unterlassen als durch aktives Handeln. Die Fluggesellschaften wiederum verfolgen ein Billigflugmodell mit langen Betriebszeiten, das wenig Rücksicht auf Nachtruhe nimmt. In diesem komplexen Geflecht vertreten aktuell drei Anrainerorganisationen die Interessen der betroffenen Bevölkerung: ADRA für Frankreich, der Schutzverband für das Schweizer Baselland und die BISF für Deutschland.
Chronik des EuroAirports und der BISF
- 1946 - Flughafen am 8. Mai eingeweiht
- 1949 - Französisch-schweizerischer Staatsvertrag vom 4. Juli über den Bau und Betrieb des Flughafens Basel-Mülhausen in Blotzheim
- 1950 - In Kraft getreten am 25. November Über 5km2 gross mit 2 Pisten mit 1,7 und 3,9km Länge (mit den heutigen Jets ist allerdings fast nur die Lange NS Piste nutzbar)
- 1987 - Freiburg hat sich in das Label für ca 50,000 DM eingekauft
- 1997 - ILS 34 Landungen (heute ILS 33) von Süden sind auf maximal 10% aller Landungen gegrenzt. Dieses Übereinkommen erreicht die Schweiz auf der Basis der ESPOO Konvention zur grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeit obwohl die Schweiz mit 80% der Hauptflughafenbetreiber ist und den Flughafen Basel-Mulhouse als seinen 3. Landesflughafen führt. Es fragt sich warum Deutschland als unbeteiligter Anrainerstaat sich scheut seine Einwohner mit diesem vorhandenen Rechtsmittel zu schützen?
- 1998 - Direktstartvereinbarung mit der Schweiz „In Berücksichtigung der Entwicklung des Flugverkehrs sind maximal 8 Strahl-Flugzeuge pro Tag im Jahresdurchschnitt zur Benutzung der sog. Direktstartroute zugelassen.“
- 1999 - Nach Aufgabe des militärischen Sperrgebietes „Bremgarten“ vermehrte Nutzung deutschen Luftraumes (40-50% aller Bewegungen)
- 2001 - BISF Gründung nach der plötzlichen Nutzung deutschen Luftraums für Starts und Landungen formiert sich Protest und die BISF wird in Binzen als gemeinnütziger Verein gegründet.
- 2001 - Trinationale Umweltkommission - TUK – Drei Delegationen aus je 5 Teilnehmern aus Frankreich, der Schweiz und Deutschland tagen einmal jährlich zu Umweltthemen des Flughafens. Die deutsche Delegation wird vom Regierungspräsidium Freiburg geleitet. Die BISF hat hier einen ständigen Sitz.
- 2005 - Teilnahme am Arbeitskreis Euroairport auf Kreisebene (dieses Format ist allerdings sehr schnell eingeschlafen)
- Seit 2008- Reguläre Treffen mit dem Regierungspräsidium Freiburg
- 2006 und erneuert 2016 - Trinationale Umweltcharta
- 2009 bis jetzt - Planung und Umsetzung eines Bahnaschlußes an den Flughafen Basel-Mulhouse. Der Termin für eine Fertigstellung ist offen.
- 2013 - Monitoring und Dokumentation der effektiven Lautstärke startender und landender Flugzeuge an jedem beliebigen Ort der An- und Abflüge. Beschluss der Trinationalen Umweltkommission 2013 auf Initiative der BISF
- Seit 2015 - Reguläre Treffen mit der Direktion des Flughafens
- Seit 2015 - Die BISF erfährt von einem fragwürdigen Verhalten der Badischen Zeitung (BZ) im Umgang mit Publikationen der BISF. Im Juni dieses Jahres gibt der Flughafen gegenüber der BISF zu, dass die Badische Zeitung Pressemitteilungen der BISF vor der Publikation an den Flughafen weiterleitet. Erst wenn von dort grünes Licht kommt, publiziere die BZ unsere Meldungen. Dieses Verfahren hat uns die BZ nie offengelegt. Diese Erkenntnis legt leider den bis heute bestehenden Grundstein für ein angespanntes bis antagonistisches Verhältnis der BZ zur BISF. Vor dem Hintergrund, daß der Flughafen Basel-Mulhouse Sponsor der BZ ist wird dieses Verhalten möglicherweise verständlich. Es ist aber nicht zu akzeptieren. Bis heute gab es in diesem Zusammenhang bereits zwei Beschwerden der BISF beim deutschen Presserat über die mangelhafte oder falsche Berichterstattung der BZ in Sachen Flugverkehrsbelastung durch den Flughafen Basel-Mulhouse. Sowohl der verantwortliche Chef der Regionalredaktionen, als auch der verantwortliche Redakteur schlagen das Angebot der BISF für eine Aussprache aus. Die Berichterstattung in dieser Zeitung bleibt bis heute problematisch. Ob mit der neuen Chefredaktion eine Veränderung zum Besseren eintritt ist zu hoffen.
- 2016 - Aufnahme der Flugbewegungen (aktuell und bis zu 14 Tage zurück) des Flughafens auf der Website der deutschen Flugsicherung DFS
- 2018/19 - Verlagerung der Startverfahren über Deutschland nach Norden Die erste Aktivität war zu erreichen, dass die Daten der nicht mehr überflogenen Lärmmeßstation in Efringen-Kirchen aus den online und schriftlichen Publikationen entfernt wird. Das gestaltete sich als sehr schwierig. Nach einer Verlegung der Startverfahren wurde die offizielle Lärmmeßstation in Efringen Kirchen nicht mehr überflogen, aber nicht durch eine neue Station ersetzt. Die Daten dieser verwaisten Station wurden aber weiterhin vom Flughafen publiziert und suggerierten den Eindruck die Fluglärmbelastung über Deutschland sei „null“. Auf unsere nachhaltige Initiative wurde diese Station abgebaut. Diese Forderung verweigerte der Flughafen so lange, bis sowohl das RPF, das LRA und der Kreistag Lörrach unsere Forderung nach Einrichtung einer gutachterlich unterstützten Lärmmeßinfrastruktur unterstützten. Erst nach der persönlichen Aufforderung der Regierungspräsidentin Frau Schäfer wurde die Station aus der online Dokumentation genommen. Im Umweltbulletin Nr. 77 des 1. Quartals 2020 wurde die seit 2/2019 nicht mehr überflogene Efringen-Kirchener Lärmmeßstation noch ganz normal geführt. In den darauffolgenden Bulletins wurde die Station immer noch geführt. Nur eine Fussnote wies darauf hin, dass kein Überflug mehr stattfindet. Das zeigt beispielhaft die Hartleibigkeit des Flughafens und unser berechtigtes Interesse ja die Notwendigkeit aktiv zu bleiben. Der Flughafen hat ein Interesse die Belastung über Deutschland schön zu reden. Die Lärmbelastung blieb bis Sommer 2024 ungemessen und wurde erst dann für 3 Monate mit einer mobilen Station in Huttingen für das Verfahren ELBEG7S wieder gemessen.
- 2018 - Beteiligung am Netzwerk „Ultrafeinstaub“, das deutschlandweit plus Niederlande und Frankreich agiert.
- 2018 - Mitglied in der Aktionsgemeinschaft Natur- und Umweltschutz Oberbaden e.V. (ANUO)
- Seit 2019 - Reguläre Treffen mit den Direktoren des Veraltungsrates des Flughafens
- 2020 - Gutachten der „wissenschaftlichen Dienste“ des deutschen Bundestages: Flüge über deutsches Hoheitsgebiet und Lärmschutz: Flughafen Basel-Mülhausen-Freiburg (WD-5-067-20). Aufgrund dieses Gutachtens sichert das BAF zu für alle grenznahen Flughäfen auf deutscher und französischer Seite eine schützende Regelung zu erlassen. Der Flughafen Basel-Mulhouse soll primäre und beispielhaft betrachtet werden. Allerdings sollen diese Regeln dann für alle anderen (kleineren) grenznahen Flughäfen gelten. Bisher ist nichts passiert. Die letzte Information vom BAF war die Weigerung uns nach Informationsfreiheitsgesetz mit der Begründung Auskunft zu geben, weil zu befürchten sei, daß die Offenlegung zu diplomatischen Verwicklungen mit Frankreich führen könnte.
- 2021 - Entscheidung der UNECE in Genf, daß für die Nutzung deutschen Luftraums eine sogenannte Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt werden muß. Die BISF hat die primäre Initiative der Anrainerorganisation „Flugverkehrsbelastung e.V.“ unterstützt die UNECE in Genf anzurufen und ein Verfahren zur rechtlichen Bewertung der Notwendigkeit einer sogenannten „grenzüberschreitenten Umweltverträglichkeitsstudie -gUVP“ durchzuführen. Die BI Flugverkehrsbelastung kümmerte sich um die Belastung durch den größten Schweizer Flughafen Zürich im Schwarzwald. Das Interesse der BISF war hier mitzumachen um dann das Ergebnis auf Basel-Mulhouse übertragen zu können. Trotz des Erfolges in Genf vor der UNECE war das Endergebnis enttäuschend, weil Deutschland „großzügig“ auf die Durchführung der geforderten gUVP verzichtete.
- 2023 - Die ANUO entsendet den BISF Vertreter in den Klimabeirat Lörrach
- 2023 - BISF Beteiligung an einer wissenschaftlichen Publikation zu Ultrafeinstaub Titel: Covid –19 restrictions expose air traffic at the Munich Airport as hotspot of ultrafine particle pollution – implications for regional air quality. Publiziert in: GEFAHRSTOFFE 83 (2023) NR. 09-10 209
- 2024 - Erweiterung des Nachtstartverbotes auf nahe 23 Uhr Leider sind in Frankreich für Einschränkungen von Starts nicht die effektiven Startzeiten relevant, sondern, das ablegen vom Flugsteig. Das kann sehr lange dauern. Deshalb ist ein französisches Nachtstartverbot ab 23 Uhr nicht gleichbedeutend mit Nachtruhe nach 23 Uhr. Gemeinsame Anstrengungen aller Anrainerorganisationen haben den Flughafen bewegt die Airlines für effektive Startzeiten nicht nach 22:45 zu gewinnen. Das klappt nicht perfekt, aber besser als früher.
- 2024 - In Freiburg und Basel scheitern die Anrainerverbände mit dem Versuch, die CO₂-Bilanz des EuroAirports in die Klimabilanzen der jeweiligen Städte aufnehmen zu lassen.
- 2025 - Einrichtung einer mobilen Lärmmeßstation in Huttingen im Sommer 2024 (Juli bis September) mit Unterstützung des Landratsamtes Lörrach. Bisher gibt es darüber leider keine Dokumentation
- 2025 - In Freiburg wird zusätzlich die Aufnahme der CO₂-Bilanz des EuroAirports in das Energie- und Klimaschutzprogramm (EAP) verweigert; zudem besitzt die Stadt im Verwaltungsrat des Flughafens nur einen stimmlosen Sitz, vertreten durch den Finanzbürgermeister. Die grüne Bundestagsabgeordnete Chantal Kopf erklärt sich für die Belastungen auf deutscher Seite als nicht zuständig, da Freiburg formal nicht betroffen sei – was von den Anrainern als bemerkenswert angesehen wird, zumal Freiburg den Flughafen im Namen trägt, die Region sonst keine Bundestagsabgeordnete hat und der überwiegend freizeitgenutzte Flughafen erhebliche Belastungen auf deutscher Seite verursacht.
- 2025 - Aufdeckung der extremen Trinkwasserverschmutzung in St. Louis und Umgebung durch Löschwasserverunreinigungen, die durch Feuerlöschübungen am Flughafen ins Grundwasser gelangten. Der Verschmutzungsgrad ist der höchste in ganz Frankreich und übersteigt nicht nur die Grenzwerte für PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) im Trinkwasser um das 40fache, sondern ist auch in zu hoher Konzentration im Blut von Anwohnern nachweisbar.
- 2025 - neues Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des deutschen Bundestages: Lärmschutz bei der Festlegung von An- und Abflugrouten grenznaher Flughäfen (WD5-3000-175/24)
- 2025 - Nach der Bundestagswahl ohne Lörracher Vertreter im Bundestag wird es eine Herausforderung werden neue Vertreter für unsere Interessen auf Bundesebene zu finden.
- 2025 - Die BISF ist derzeit im intensiven Gespräch mit dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) über die problematische Nutzung des ELBEG-Verfahrens. Der Kern des Problems: Zwei einseitige Vereinbarungen zum Schutz der Schweizer Seite führen zu einer massiven Mehrbelastung deutscher Anrainer. Die ILS33-Vereinbarung begrenzt Landungen von Süden auf maximal 10% – die Folge: 90% aller Landungen erfolgen von Norden über deutsches Gebiet, obwohl 90% der Destinationen im Süden liegen. Die Direktstartvereinbarung erlaubt nur 8 direkte Südstarts pro Tag (6-21 Uhr) – die Folge: Alle weiteren Südstarts müssen Umwege fliegen, auch wenn ihre Ziele direkt im Süden liegen. Das Ergebnis: 68% aller ELBEG7S-Starts fliegen über Deutschland, obwohl ihre Destinationen (Palermo, Pristina, Rom, Madrid) geografisch keinen Umweg rechtfertigen. Hinzu kommt eine Doppelbelastung: Viele Landungen erfolgen auf derselben Route wie die ELBEG-Starts, nur in umgekehrter Richtung. Obwohl das gesetzliche Kriterium "unzumutbarer Fluglärm" für unsere Region formal nicht greift, bleibt die relativ hohe und vor allem vermeidbare Belastung ungerecht. Deutschland trägt 50% aller Landungen und 43% aller Starts – ohne jede Beteiligung am Flughafen. Status: Wir warten auf eine Stellungnahme des BAF. Je nach Reaktionszeit könnte dies ein wichtiger Meilenstein werden.